Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, kurz Lieferkettengesetz, regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne und der Schutz der Umwelt. Hier gelangen Sie zur Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren gemäß § 8 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Falls Sie kein Formular benutzen möchten, können Sie unseren Menschrechtsbeauftragten auch telefonisch unter der Nummer +49 (0)151-20467501 oder per Mail unter lieferkettensorgfaltspflichtgesetz@eb-bruehl.de erreichen. Im unten stehen den Formular haben sie die Möglichkeit anonym zu bleiben.